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   LAG Hamm, 14.09.2022 - 5 Ta 133/22   

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https://dejure.org/2022,26469
LAG Hamm, 14.09.2022 - 5 Ta 133/22 (https://dejure.org/2022,26469)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2022 - 5 Ta 133/22 (https://dejure.org/2022,26469)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2022 - 5 Ta 133/22 (https://dejure.org/2022,26469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    PKH-Erstattungsansprüche der Staatskasse als Insolvenzforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 ; ZPO § 120 a; InsO § 36 ; InsO § 87
    Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für vor der Insolvenzeröffnung der Partei entstandene Ansprüche der Staatskasse auf zu erstattende Leistungen der Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    ZPO § 120 ; ZPO § 120 a; InsO § 36 ; InsO § 87
    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe; Rückforderung von Leistungen der Prozesskostenhilfe nach Privatinsolvenz der Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2022, 879
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19

    Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.09.2022 - 5 Ta 133/22
    Die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Forderungen der Staatskasse, zu deren Geltendmachung die nachträgliche Zahlungsanordnung ergehen würde, seien Insolvenzforderungen im Sinne von §§ 38, 87 InsO (BGH, Beschluss vom 28. August 2019, XII ZB 119/19, Rn. 14, juris).

    Dieses gelte auch vor dem Hintergrund, dass eine nicht insolvente, gleichwohl mit Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze gem. §§ 850 c ff ZPO aber oberhalb des Existenzminimums gem. § 115 ZPO lebende Partei Raten zu zahlen hätte (BGH, Beschluss vom 28. August 2019, XII ZB 119/19, Rn. 12, juris).

    Deshalb sei es folgerichtig, dass für bereits bestehende Verbindlichkeiten nur die Insolvenzmasse (§ 35 Abs. 1 InsO) zur Verfügung stehe, zu der gemäß § 36 Abs. 1 InsO das während des Insolvenzverfahrens erzielte Arbeitseinkommen nur insoweit gehöre, als es pfändbar sei (BGH, Beschluss vom 28. August 2019 - XII ZB 119/19 -, Rn. 21, juris).

    Dies widerspräche aber der Zielrichtung des Insolvenzverfahrens (BGH, Beschluss vom 28. August 2019 - XII ZB 119/19 -, Rn. 22, juris).

  • OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18

    Anforderungen an den Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der

    Auszug aus LAG Hamm, 14.09.2022 - 5 Ta 133/22
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Bedürftigkeit aus anderen Gründen offensichtlich ist (OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2018, 4 W 325/18, juris bei fehlender Unterschrift unter der Erklärung; LAG Köln, Beschluss vom 23. Februar 2017, 1 Ta 280/16, juris, Rz. 4).
  • LAG Köln, 23.02.2017 - 1 Ta 280/16

    Nachprüfungsverfahren; Vordruck

    Auszug aus LAG Hamm, 14.09.2022 - 5 Ta 133/22
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Bedürftigkeit aus anderen Gründen offensichtlich ist (OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2018, 4 W 325/18, juris bei fehlender Unterschrift unter der Erklärung; LAG Köln, Beschluss vom 23. Februar 2017, 1 Ta 280/16, juris, Rz. 4).
  • LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22

    Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für die vor Insolvenzeröffnung

    Die Kammer schließt sich daher der Rechtsprechung des BGH unter Aufgabe der bisherigen, davon abweichenden Rechtsprechung an (so auch schon durch Beschluss vom 14.09.2022, 5 Ta 133/22, juris).
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